Datenschutz in der Pflege

Ganz egal ob Seniorenheim oder ambulanter Pflegedienst. Wir kennen die spezifischen Anforderungen Ihrer Branche.
Sensibler Umgang mit Patientendaten ist absolut wichtig! Unsere Lösung sorgt bei Ihnen für eine ideale Umsetzung.

Wichtige Details auf einem Blick

– Nur die für Betreuung und Pflege relevanten personenbezogenen Daten dürfen gesammelt und verarbeitet werden.

– Ausnahmen gelten, wenn der Betroffene eine entsprechende Einwilligungserklärung abgegeben hat.

– Neben dem Datenschutz ist die berufliche Schweigepflicht zu beachten.

– Enge Angehörige haben nicht automatisch das Recht, einen Einblick in die personenbezogenen Daten zu erhalten.

Datenschutz in Pflegeeinrichtungen

Der Datenschutz in der Pflege geht in einigen Details über die Schweigepflicht hinaus. Hierbei gelten unterschiedliche Maßgaben, die für die Datennutzung, -erhebung und -verarbeitung relevant sind. Speziell in der Pflege und anderen sozialen Einrichtungen ist ein verantwortungsvoller und sensibler Umgang der personenbezogenen Daten erforderlich. Wir bieten Ihnen einen kleinen Einblick in die wichtigsten Aspekte:

– Sie müssen darauf achten, dass Unbefugte keinen Zutritt zu Ihrer Pflegeeinrichtung erhalten. Zulässige Besucher sollten außerdem empfangen und registriert werden (Zutrittskontrolle). Dies ist insbesondere in Zeiten des Coronavirus wichtig.

– Patientendaten dürfen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden. Ihre Kollegen dürfen die Patientenakten nur dann einsehen, wenn diese tatsächlich für die Tätigkeit benötigt werden.

– Eine Datenweitergabe an die Krankenkasse ist auf bestimmte Informationen beschränkt.

– Auch Angehörige des Betroffenen dürften nicht sämtliche Informationen erhalten. Achten Sie auf die Einwilligung des Patienten.

– Sie müssen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Patienten wahren. Die Speicherung, Nutzung, Verarbeitung und Weitergabe seiner personenbezogenen Daten sind nur dann zulässig, wenn diese für eine Durchführung der Behandlung notwendig sind. Alles was darüber hinaus geht, darf in der Regel nur mit der Zustimmung des Betroffenen erfolgen. Das gilt es bereits bei der Aufnahme in die Pflegeeinrichtung zu beachten.

– Stellen Sie sicher, dass Patientenakten so aufbewahrt werden, dass ein Zugriff Unbefugter unmöglich ist.

– Ihre Angestellten müssen darauf achten, dass diese nicht mit Dritten über die Patientendaten eines Bewohners sprechen (auch nicht mit anderen Besuchern oder Bewohnern).

Egal ob Seniorenheim, Arztpraxis oder Krankenhaus. Die Anforderungen an den Datenschutz im medizinischen Bereich überschneiden sich stark. Des Weiteren unterliegt das Gesundheitspersonal der Schweigepflicht.

 

Wir entwickeln gemeinsam eine zuverlässige Lösungsstrategie für Sie!

Unser Lösungsweg für Ihre Pflegeeinrichtung

DSGVO Grundschutz

  • Bestellung externer Datenschutzbeauftragter (DSB)
  • Meldung des Datenschutzbeauftragten bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
  • Mitarbeiter Schulung/Sensibilisierung vor Ort oder Online
  • Mitarbeiterverpflichtung auf die Grundsätze der DSGVO
  • Prüfung Datenschutzerklärung und Impressum auf der Webseite

Bestandsaufnahme (Datenschutz-Audit)

  • Bestandsaufnahme mit Fragebögen und Checklisten vor Ort
  • Handlungsempfehlungen anhand der Bestandsaufnahme
  • Ist-Soll-Vergleich
  • Erstellung der Datenschutzdokumentation

Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumente

  • Standard-Datenverarbeitungen
  • Unternehmensspezifische Datenverarbeitungen der Kernprozesse
  • Aufnahme und Ausarbeitung der technischen und organisatorischen Maßnahmen

Datenschutzmanagementsystem (DSMS)

  • Datenschutzprojektmanagement
  • Laufende Steuerung und Aktualisierung
  • Regelmäßige Audits und Einarbeitung in DSMS
  • Zugang für Mitarbeiter

Auftragsverarbeitungsverträge

  • Erstellung von ADVs für Lieferanten und externe Partner
  • Prüfung und Einschätzung von ADVs, die Sie von Dritten bekommen

Zusätzliche Leistungen

  • Bearbeitung der Anfragen von Betroffenen und Behörden
  • Informationspflichten gemäß Art. 13 und Art. 14 DSGVO
  • Prüfung und Überwachung der Datenschutz-Compliance von Soft- und Hardware
  • Hilfestellung bei der Erstellung von benötigten Richtlinien
Holen Sie sich mehr Informationen über uns oder nehmen am besten direkt Kontakt auf!