Wir bauen eine passende Lösung für den Datenschutz in Ihrem Unternehmen auf
- auf Sie zugeschnitten
- einfach & schnell
- bequem & zuverlässig
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Der Datenschutzbiber
Baut Ihren Datenschutzdamm
Nutzen Sie die Vorteile
Nachhaltiges Vertrauen Ihrer Kunden
Attraktivität als Geschäftspartner und Arbeitgeber
Kompetente und produktivere Mitarbeiter
Ihr Ansehen steigt
Präsentieren Sie sich als ein modernes Unternehmen
Häufig gestellte Fragen
Er berät den Verantwortlichen in sämtlichen Bereichen des Datenschutzes und hilft bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen.
Außerdem ist er Ansprechpartner für Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Kunden, Vertragspartner und Lieferanten.
Darüber hinaus schult er Mitarbeiter und übernimmt die Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde.
- Schnelle Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen
- Schafft nachhaltiges Vertrauen zu Kunden, Angestellten und Geschäftspartnern
- Sicherheit durch erstklassige Fachkompetenz
- Man spart wertvolle Zeit, Geld und Nerven
Wenn regelmäßig mindestens 20 Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.
Die Beschäftigung erfasst auch externe Dienstleister, bspw. wenn Sie eine externe Buchhaltung beauftragen.
In manchen Fällen ist die Bestellung eines DSB unabhängig von der Mitarbeiteranzahl notwendig.
– Wenn Sie Verarbeitungen vornehmen, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung unterliegen.
– Sie verarbeiten personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der (anonymisierten) Übermittlung, oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung.
- Wenn notwendig -> DSB bennenen
- Gepflegtes Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
- Daten- und IT-Sicherheit
- Nachweislich geschulte Angestellte und diese auf das Datengeheimnis verpflichten
- Dienstleister verpflichten, die Daten von Ihnen verarbeiten (AV-Vertrag)
- Datenschutzerklärung
- Maßnahmen bei Datenpannen
- Erfüllung der Betroffenenrechte
Blamage für die Datenschutzbehörde in Berlin: Allem Anschein nach ist ein Bußgeldbescheid gegen die Immobiliengesellschaft „Deutsche Wohnen“ unzureichend. Eine Sprecherin der Berliner Justiz bestätigte, dass das Verfahren mit Beschluss vom 18. Februar 2021 eingestellt worden ist.Im September 2019 ging ein Bußgeldbescheid der Landesdatenschutzbehörde hervor, welcher erhebliche Mängel aufweist und deshalb nicht als Gegenstand des