Corona, Homeoffice und Datenschutz

Was Arbeitgeber und Beschäftigte wissen müssen

Durch die Corona-Krise werden immer mehr Büroarbeitsplätze in die eigenen vier Wände verlegt – doch Vorsicht. Daraus resultieren große Herausforderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Datenschutzrechtliche Vorgaben im Homeoffice sollten nicht unterschätzt werden.

Im Gesetz heißt es, dass der Arbeitgeber grundsätzlich die datenschutzrechtliche Verantwortung trägt und diese Verantwortung begleitet Sie bis ins Homeoffice.

Wenn Sie als Mitarbeiter ins Homeoffice zwangsversetzt wurden, sollten Sie zur Wahrung Ihrer Rechte und Aufklärung über Ihre Pflichten unbedingt den zuständigen Datenschutzbeauftragten Ihrer Firma hinzuziehen.

Der Datenschutzbeauftragte legt einerseits die datenschutzrechtlichen Anforderungen für die Ausstattung Ihres Homeoffice und andererseits die IT-technischen Voraussetzungen fest, damit Sie sicher arbeiten können.

Wenn Sie als Unternehmen hierzu Hilfestellung benötigen oder Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an.