Europäische Arzneimittelagentur (EMA) wurde Opfer eines Hackerangriffs

Offenbar gelang es Hackern sich Zugriff auf Daten von Coronavirus-Impfstoffen zu verschaffen

Europäische Arzneimittelagentur (EMA) wurde Opfer eines Hackerangriffs


Die europäische Arzneimittelagentur (EMA) teilt mit, dass sie einem Hackerangriff zum Opfer gefallen sind. Dabei sollen die Angreifer speziell die Daten vom Covid-19-Impfstoff BNT162b2 der Firmen Biontech und Pfizer im Visier gehabt haben.

Sonderlich viel ist zu dem Angriff nicht bekannt. Wer genau dahinter steckt, weitere technische Details und wie der Angriff erfolgte bleibt weiterhin offen. Man habe den Angriff lediglich untersucht und arbeitet nun eng mit Ermittlungsbehörden zusammen, um über die genauen Umstände zu erfahren.

Keine Gefahr für den Zeitplan

Biontech lies in einem Statement verlauten, dass es nach aktuellem Wissensstand keinen Zugriff auf Daten gab, die die Identifizierung von Studienteilnehmern ermöglichen können. Zudem betonte man, dass der Vorfall keinerlei Einfluss auf den Zeitplan der Genehmigung des Impfstoffs haben wird.

Auf welche Daten die Angreifer Zugriff erlangen konnten, wurde nicht erwähnt.  Allgemein ist es aber so, dass die Arzneimittelbehörde die Daten aus medizinischen Studien selbst publiziert, darin enthalten sind auch die ausführlichen Studienprotokolle. Ausgewählte Wissenschaflter können Zugriff auf diese Daten erlangen, wenn diese sich beim Webportal der EMA anmelden.

Studiendaten sollten ohnehin publiziert werden

Speziell zu Covid-19 sollen laut der EMA-Website Studiendaten veröffentlicht werden, nachdem ein Produkt eine Marktzulassung erhält. Normalerweise werden derartige Daten vor der Veröffentlichung anonymisiert. Hierzu erwähnt die EMA auf ihrer Website, dass diese Studiendaten nicht als vertrauliche Informationen der Firmen betrachtet werden. In wenigen Ausnahmefällen werden Teile geschwärzt oder unkenntlich gemacht, jedoch muss dies auch immer gut begründet werden.
In der Vergangenheit versuchten einige Pharmafirmen, die Veröffentlichung solcher Studiendaten zu verhindern, da es sich hierbei aus Ihrer Sicht um Geschäftsgeheimnisse handelt.