Millionenstrafe für Dating-App Grindr

Laut der norwegischen Datenschutzbehörde verstößt Grindr gegen die DSGVO. Bereits in der Vergangenheit wurde das Verhalten der Datensendung unter die Lupe genommen.

Grindr ist eine sehr beliebte und bekannte Dating-App, die sich speziell an Bi-, Homo- und Transsexuelle richtet.

Millionenstrafe für Dating-App Grindr

Eine Geldstrafe in Höhe von etwa zehn Millionen Euro sind die Folge von Verstößen der Dating-App Grindr gegen die Datenschutzbestimmungen. Die norwegische Datenschutzaufsicht teilte dies am 26. Januar 2021 mit: „Wir haben Grindr benachrichtigt, dass wir beabsichtigen, eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 100.000.000 norwegischen Kronen wegen Nichteinhaltung der DSGVO-Zustimmungsregeln zu verhängen“.

Generaldirektor Bjørn Erik Thon teilt mit, dass die Behörde überzeugt davon ist, dass Grindr Nutzerdaten ohne jegliche rechtliche Grundlage mit einer Vielzahl von Drittanbietern geteilt hat. Das ist natürlich nicht im Sinne der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Grindr hat nun bis zum 15. Februar Zeit, auf die Vorwürfe zu reagieren. Erfolgt keine Reaktion wird ein endgültiger Beschluss durch die Datenschützer gefasst.

Selbst wenn Grindr Einspruch gegen den Bescheid einlegt, ist es laut der Datenschutzorganisation Noyb sehr unwahrscheinlich, dass sich am Resultat der Datenschützer irgendwas ändert. Im vergangenen Jahr haben Noyb und der norwegische Verbraucherrat zusammen eine Beschwerde gegen die beliebte App eingereicht.
Aufgelistet war unter anderem, dass Grindr sehr persönliche Daten der Nutzer zu Marketingzwecken gesetzeswidrig mit Drittanbietern teilt. Darunter fallen Profil- und Standortdaten und allgemein die Tatsache, dass Person XY generell auf Grindr zu finden sei.

Rechtswidrige Praxis

Der Datenschutzbehörde zufolge, ist so eine pauschale Einwilligung zu einer derarten Datenverarbeitung, wie sie Grindr verfolgt definitiv nicht rechtens. Nutzer werden zudem nicht richtig informiert und können einer Verarbeitungsart wie z.B. Werbung auch nicht widersprechen. Den Nutzern zuliebe müssten diese eine echte Wahl haben, erklärte die Behörde.

Die zuständige Datenschutzjuristin Ala Krinickytė erklärte hierzu: „Die Botschaft ist einfach: ‚Friss oder stirb‘ ist keine gültige Einwilligung. Wer sich auf eine unrechtmäßige Einwilligung verlässt, muss mit einer saftigen Geldstrafe rechnen. Das betrifft nicht nur Grindr, sondern viele Webseiten und Apps“

Letztes Jahr wurden für eine Studie der Datenschutzorganisation und des norwegischen Verbraucherschutzverbandes Dating-Apps wie z.B. Tinder unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: Diese senden Daten an 135 Trackingunternehmen.
Hierbei werden sehr intime und persönliche Informationen gesendet. Häufig kommt es auch dazu, dass die Werbe-ID des Smartphones mitgesendet wird.