Peinlicher Vorfall: Deutsche Wohnen entkommt DSGVO-Bußgeld in Millionenhöhe

Blamage für die Datenschutzbehörde in Berlin: Allem Anschein nach ist ein Bußgeldbescheid gegen die Immobiliengesellschaft „Deutsche Wohnen“ unzureichend.

Peinlicher Vorfall: Deutsche Wohnen entkommt DSGVO-Bußgeld in Millionenhöhe


Eine Sprecherin der Berliner Justiz bestätigte, dass das Verfahren mit Beschluss vom 18. Februar 2021 eingestellt worden ist.
Im September 2019 ging ein Bußgeldbescheid der Landesdatenschutzbehörde hervor, welcher erhebliche Mängel aufweist und deshalb nicht als Gegenstand des Verfahrens zulässig ist. Noch kann die Behörde innerhalb einer Woche nach Zustellung des Beschlusses Beschwerde beim Kammergericht einlegen.

Maja Smoltczyk (Landesdatenschutzbeauftragte) sah bei der Immobiliengesellschaft Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und verlangte daraufhin eine Zahlung von etwa 14,5 Mio. Euro.
Angeblich sollen teilweise Jahre alte persönliche Daten von Mietern, ohne jegliche Löschmöglichkeit, abgespeichert worden sein. Außerdem soll nicht überprüft worden sein, ob ein Speichern überhaupt zulässig sei. In den Daten waren unter anderem Gehaltsbescheinigungen, Kontoauszüge, Krankenversicherungsdaten und Arbeitsverträge enthalten.

Deutsche Wohnen hat Widerspruch gegen den Bescheid einlegt. Die Behörde akzpetierte diesen Widerspruch jedoch nicht und deshalb musste eine Strafkammer des Landgerichts über den Fall entscheiden. Das ernüchternde Ergebnis ist nun bekannt.

Deutsche Wohnen ist einer der größten Vermieter in Berlin. So soll die Immobilengesellschaft über 162.700 Wohneinheiten und etwa 3.000 Gewerbeeinheiten verfügen. Das sind definitiv stolze Zahlen.
Aus diesen Zahlen kann man das Ausmaß eines Datenschutzverstoßes sicherlich erahnen. Sollten die Vorwürfe stimmen, so ist das Vorgehen von „Deutsche Wohnen“ aus unserer Sicht aufs schärfste zu verurteilen. Unternehmen sollten verwantwortungsvoll mit den Daten ihrer treuen Kunden umgehen. Ein Rumgepfusche von „Deutsche Wohnen“ ist schlichtweg inakzeptabel und aüßerst fahrlässig. Natürlich muss sich auch die Landesdatenschutzbehörde an die eigene Nase fassen und sich selbst mal fragen, wie man so unsauber arbeiten konnte, dass man diese einmalige Chance vertan hat.

Mittlerweile hat der Konzern eine Pressemitteilung zum Vorfall veröffentlicht.