Strafen und Uploadfilter: EU will Terror aus dem Netz fegen

Bereits Ende des Jahres soll die Verordnung beschlossen werden. Dies beinhaltet sehr strenge Löschpflichten für Onlineplattformen.

Strafen und Uploadfilter: EU will Terror aus dem Netz fegen


EU-Parlament, Rat und Kommission verhandeln seit Monaten über ein umstrittenes Gesetz, welches die Verbreitung terroristischer Inhalte im Netz verhindern soll. Bei einem Treffen vor einigen Tagen kündigten Angela Merkel, Emmanuel Macron und Sebastian Kurz an, dass die Verordnung schon im Dezember verabschiedet werden soll.

In Zukunft sollen Online-Plattformen per Gesetz dazu verpflichtet werden, Terrorinhalte im Internet innerhalb von einer Stunde nach Aufforderung durch eine Behöre zu entfernen. Die Deutsche Regierung zieht hierbei auch „technische Mittel“ in Betracht, welche die genannten Inhalte aufspüren und anschließend löschen. Laut Ministerrat werden auch proaktive Maßnahmen nicht gänzlich ausgeschlossen.

Jedoch trifft dieser Plan im EU-Parlament bisher immer auf sehr viel Widerstand. Hierbei herrscht die Angst, dass ein Zwangs-Uploadfilter dazu führen könnte, dass Behörden die Vorgehen von bestimmten Unternehmen als unzureichend bewerten könnten.
Das würde dazu führen, dass bestimmte Inhalte automatisiert erkannt werden und bereits vor der Veröffentlichung gesperrt werden. Kritiker befürchten, dass dadurch auch journalistische Inhalte oder Satire blockiert werden.

Löschanordnungen durch andere EU-Staaten

Doch was gilt überhaupt als terroristischer Inhalt? Scheinbar sollen das alle schweren Straftaten sein, die mit terroristischem Ziel begangen werden, aber auch Beiträge von Voreinigungen, die in der EU-Terroristenliste geführt werden, sind davon betroffen.
Darüber hinaus sind alle Plattform mit eingebunden, also auch die Non Profits.

Kritik hagelt es, weil es laut Entwurf auch möglich wäre, dass Lösch-Behörden aus dem EU-Ausland ein Unternehmen dazu verpflichten könnten Beiträge zu entfernen. Wird dieser Aufforderung zu spät oder gar nicht gefolgt, werden hohe Strafen fällig.
Die grüne Fraktion im EU-Parlament zeigt auch, dass dadurch auch Unionsmitglieder mit rechtsstaatlichen Problemen wie Ungarn gezielt Löschungen veranlassen könnten – laut Entwurf müssen die Behörden nämlich nicht unabhängig von der Politik agieren.
Zudem folgt die problematische Einstufung von Terror – diese ist schließlich in jedem Land unterschiedlich. Kurz gesagt: Was hier legal ist, kann woanders illegal sein.
Bezieht man sich erneut auf Ungarn könnte man darauf hinweisen, dass in der Vergangenheit bereits Umweltaktivisten von der Regierung als „Ökoterroristen“ bezeichnet wurden. Die Problematik dürfte hier deutlich werden.

24 Stunden Zeit für Einspruch

Im Moment sind sich die Kommission, die Minister und das Parlament uneinig. Mithilfe eines Kompromissvorschlags will die deutsche Ratspräsidentschaft jedoch die Bedenken der Abgeordneten ausräumen.
In dem Vorschlag ist eine verpflichtende Löschanordnung an die zuständige Behörde gebunden, in der die betroffene Online-Plattform ihren Sitz hat. Diese hat dann 24 Stunden Zeit, um die Anordnung eventuell abzulehnen.
Das EU-Parlament fordert weiterhin spezielle Ausnahmeregelungen, hierzu zählen z.B. journalistische Inhalte. Es sollen aber auch kleinere Unternehmen geschützt werden, die sich eine Infrastruktur zur raschen Löschung schlichtweg nicht leisten können.
Die Verhandlungen sollen noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.