Facebook muss 650 Millionen an Kläger wegen Gesichtserkennung zahlen

Automatische Gesichtserkennung darf von Facebook nur nach Einwilligung des Nutzers verwendet werden.

Facebook muss 650 Millionen an Kläger wegen Gesichtserkennung zahlen


Nach jahrelangen Gerichtsverfahren muss Facebook insgesamt 650 Millionen US-Dollar an Kläger zahlen. Ursprung war ein Streit um den Einsatz einer sehr umstrittenen Gesichtserkennungs-Technologie seitens Facebook.  Inzwischen hat der zuständige Richter die Einigung zwischen den Parteien im Rechtsstreit gebilligt. Jeder Kläger soll demnach mindestens 345 US-Dollar erhalten, das sind in etwa 286€. Die drei Nutzer, die die Sammelklage angestoßen haben, erhalten jeweils 5000 US-Dollar.

Das Verfahren lief bereits seit 2015. Hierbei ging es hauptsächlich um die Funktion, dass Facebook vorschlägt, in Fotos abgebildete Freunde mit ihrem Namen zu markieren. Die Kläger argumentierten im Prozess, dass die genannte Funktion gegen ein Gesetz zur Gesichtserkennung im US-Bundesstaat Illinois verstößt. Denn für so eine Funktion ist eine Einwilligung der Betroffenen notwendig. Über solche Einwilligungen hat Facebook aber nicht verfügt. Facebook zieht Konsequenzen und fragt Nutzer nun weltweit nach einer Erlaubnis, falls die Funktion genutzt werden soll.

Dienst seit etwa 10 Jahren im Einsatz

Die Funktion gibt es allerdings bereits seit etwa zehn Jahren. Anfangs kam sie ausschließlich in den USA zum Einsatz. Zunächst experimentierte man etwas herum, jedoch fand Facebook schnell großen Gefallen an der Funktion und startete daraufhin den Dienst weltweit. Nutzer mussten der Verwendung der Funktion per Opt-Out in den Datenschutz-Einstellungen explizit widersprechen.

Natürlich schrillten hier die Glocken der EU-Datenschützer sehr laut. Facebook geriet schnell ins Visier und daraufhin kam es zu juristischen Auseinandersetzungen. Das Ergebnis kann man jetzt begutachten: Facebook fordert Zustimmungen nun explizit ein und muss eine dicke Strafe zahlen.

Facebook hält weiterhin an Gesichtserkennung fest

Der Social-Media-Gigant hält aber weiterhin an der Funktion fest. So hat Facebook die Funktion vor etwa drei Jahren noch als „Schutz vor Identitätsmissbrauch“ beworben. Man beachte die Ironie hierbei. In der EU kam die Funktion gar nicht gut an und wurde deshalb auch so gut wie gar nicht benutzt.

Allgemein lässt sich sagen, dass die Strafe definitiv gerechtfertigt ist. Wer sich selber nicht an bekannte Gesetze hält und meint über diesen zu stehen, nur weil man Facebook heißt, der muss ganz einfach die Konsequenzen für sein Handeln tragen.  Es ist ein No-Go, dass versucht wurde Datenschutzbestimmungen gekonnt zu ignorieren. Jedem sollte klar sein, dass man durch so ein Vorgehen, die eigenen Nutzer hintergeht, die die Plattform erst groß gemacht haben. Scheinbar ist Facebook aber das Daten-Sammeln wichtiger als die eigenen Nutzer selbst.

Das Unternehmen arbeitet nebenbei wohl gemerkt an einer smarten Brille. Hier diskutiert Facebook ebenfalls über eine Gesichtserkennung als Funktion. Ob sie wirklich aus dem Verfahren gelernt haben? Naja, entscheidet einfach selbst.