DSGVO europäisches Markenzeichen zum Schutz von Daten.
Die Europäische Kommission legte vor einigen Tagen ihre Bilanz zur Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vom 25.05.2018 vor.
Die Vorschrift regelt die Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten in Unternehmen, Geschäftsinhabern und sonstigen datenverarbeitenden Organisationen.
Die Datenschutzgrundverordnung ist für die gesamte EU rechtsverbindlich
Ein erstes Resümee konnte gezogen werden
Die Regelungen sind außerdem zum europäischen Rahmen geworden, der das europäische Vorgehen in vielen anderen Bereichen prägt: von Künstlicher Intelligenz über die Entwicklung von 5G-Netzen bis hin zur Integrität von Wahlen.
Die Handhabung der DSGVO erfolgt in den europäischen Ländern unterschiedlich, obwohl eindeutige Regeln zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten bestehen. Es wird erwogen, gegen die nicht die DSGVO konform aufgestellten europäischen Länder Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten.
Nach gut zwei Jahren kann ein erstes Resümee gezogen werden. Die DSGVO ist zu einem echten europäischen Markenzeichen geworden. Das zeigt sich zum Beispiel daran, dass bei der Entwicklung von IT-Systemen und Anwendungen nur noch diejenigen Daten erhoben werden, die benötigt werden.
Dies zeigt sich auch bei der neu entwickelten Corona App, die zur Eindämmung der Pandemie entwickelt wurde. Dem Datenschutz ist es zu verdanken, dass die Daten der Nutzer missbraucht werden können, weil die Datenerhebung vollkommen anonym was verläuft.
Für den Bundesdatenschützer Dr. Kelber wurden dennoch die „wesentlichen Ziele“ der DSGVO erreicht: „die weitgehende Harmonisierung des Datenschutzrechts und ein gesteigertes Bewusstsein für den Datenschutz bei Unternehmen, Behörden sowie Bürgerinnen und Bürgern“. Die Aufsichtsbehörden hätten zudem wirksamere Sanktionsmöglichkeiten erhalten, von denen sie vermehrt Gebrauch machen. (lt. Handelsblatt)