Land Hessen investiert Millionen für Videoüberwachung in Hessen

Hessens Innenminister sagt, dass Kameras im öffentlichen Raum für mehr Sicherheit sorgen. Nun wird der Ausbau weiter vorangetrieben. Ob das alles wirklich so toll ist, bleibt durchaus fraglich.

Land Hessen investiert Millionen für Videoüberwachung in Hessen


Das Land Hessen baut die Überwachung von öffentlichen Plätzen mit Videotechnik weiter aus. Innenminister Peter Beuth (CDU) sagt der Deutschen Presseagentur hierzu: „Weil wir überzeugt sind und aus den praktischen Erfahrungen wissen, dass wir auch damit einen Beitrag zur Verbesserung der Sicherheitslage leisten, übernimmt die hessische Landesregierung zwei Drittel der Anschaffungskosten für die Einrichtung von Videoschutzanlagen durch die Kommunen“.
Allgemein sprechen wir hier von der Summe 2,8 Millionen Euro – das ist übrigens mehr als jemals zuvor.

Höhere Summen

2008 wurde für Videosicherheitsanlagen etwa 300.000 Euro vom Land ausgegeben. 2018 ist diese Summe um eine Million erhöht worden – sprich 1,3 Millionen Euro jährlich. Im vergangenen Jahr investierte man in hochauflösende Videosicherheitsanlagen, darunter fallen die Städte: Offenbach, Fulda, Gießen, Wiesbaden, Darmstadt und Dietzenbach.
Nach Angaben des Innenministers waren bei den sieben hessischen Polizeipräsidien in 19 Städten bei insgesamt 24 Schutzzonen über 263 Kameras in Betrieb. Diese dienten zur gemeinsamen Nutzung von Polizei- und Gefahrenabwehrbehörden für die Überwachung von öffentlichen Straßen und Plätzen. Im Jahr davor waren es noch 59 Kameras und eine Schutzzone weniger.

Innenstadt und Bahnhöfe

Neben dem Schutzbereich am Bahnhof plant die Stadt Limburg einen weiteren Bereich in der Innenstadt ein. Die Stadt Kassel fordert eine Erweiterung und Erneuerung der Videotechnik in der Unteren Königsstraße an. So möchte auch die Stadt Bad Vilbel ihre Anlagen mit modernster Technik nachrüsten.
Hessische Datenschützer stehen dem Thema etwas kritisch gegenüber. Hierzu sagt eine Sprecherin: „Mehr Kameras allein bedeuten nicht unbedingt mehr Sicherheit, wenn die Kameras nicht auch von den zuständigen Stellen entsprechend personell ‚überwacht‘ werden“. Es sollte vielmehr folgender Grundsatz gelten: „Nicht mehr Kameras ohne ausreichendes Personal, welches die Bildübertragung konsequent und fortwährend im Blick behält.“.
Es reicht also nicht einfach schlichtweg mehr Kameras aufzustellen, um irgendeine Sicherheit gewähren zu wollen. Hierfür benötigt man ebenso genügend geschultes Personal hinter den Kameras.

Schutz der Persönlichkeitsrechte

Der Richterbund Hessen weist darauf hin, dass bei einer möglichen Ausweitung der Videoüberwachung im öffentlichen Raum das Persönlichkeitsrecht der Passanten besonders zu überprüfen ist. Man muss abwägen, wo derartige Technik zum Einsatz kommen kann, um das Persönlichkeitsrecht der einzelnen Bürger zu schützen.
Hierzu sagt eine Sprecherin: „Kriminalität im öffentlichen Raum muss effektiv verhindert und für Strafverfahren beweissicher dokumentiert werden“. Die Videoüberwachung soll hierbei als Grundlage dienen, jedoch soll die Technologie bei Kriminalitätshotspots angewandt werden. Man sollte es vermeiden pauschal ganze Straßenzüge zu überwachen.

Polizeiforscher Rafael Behr (Hamburger Akademie der Polizei) erwähnt, dass sich im Bezug auf Videoüberwachung und der Ermittlung von Straftaten ein gewisser Effekt bemerkbar macht. Laut Experten sollte man dem Ganzen dennoch zumindest ein wenig skeptisch gegenüber stehen, da der präventive Effekt von Videoüberwachung oftmals stark überbewertet wird.
Der Hessiche Städtetag zeigt sich ein wenig zurückhaltend. So lässt Ein Sprecher verlauten: „Ob eine Videoüberwachung präventive Wirkung entfaltet, kommt sehr auf den Ort und die örtlichen Bedingungen und Bedarfe an“.
Es steht fest, dass Kameras Kriminalität nicht zwangsläufig verhindern, sondern oftmals einfach nur an andere Orte verlagern. Ob dies jedoch Sinn und Zweck des Ganzen sein soll, bleibt zumindest anzuzweifeln.

Voraussetzung einer Installation

Laut dem Hessischen Gesetz sind wiederholte Straftaten an den entsprechenden Stellen notwendig, um eine Videoüberwachung rechtzufertigen. Zudem muss es Anhaltspunkte geben, die zeigen dass weitere Straftaten möglich sind.
So wurde zum Beispiel in Darmstadt die Einrichtung einer Videoüberwachungsanlage für den Luisenplatz beschlossen. Ein Antrag auf eine Überwachung für den Marktplatz und dem Platz der Deutschen Einheit wurde jedoch abgelehnt.
Bürgermeister Rafael Reißer (CDU) sagte hierzu: „Als Ergebnis wurde festgestellt, dass beide Plätze keine Kriminalitätsschwerpunkte sind, die eine Videoüberwachung rechtfertigen würden“.