Standard-Datenschutzmodell für Datenschutzberatung

Eine Methode zur Datenschutzberatung und -prüfung auf Grundlage der DSGVO.

Die neue Version 2.0b wurde von der 99. Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder am 17. April 2020 beschlossen und liegt damit zur Umsetzung vor. 

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Gewährleistungsziele im Datenschutz

Worum geht es beim Standard-Datenschutzmodell?

Allgemeines zum Standard-Datenschutzmodell (SDM)

Die DS-GVO verlangt ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen (Art. 24, 32).

In den Artikeln 5, 12, 24, 25 und 32 DS-GVO finden sich grundlegende Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Daten. Die DS-GVO fordert geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um die Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen angemessen zu mindern.

Das betrifft sowohl Maßnahmen zur Gewährleistung der Rechte Betroffener als auch Maßnahmen zur Umsetzung der Datenschutzgrundsätze, darunter zur Datenminimierung und zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung.

Das Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen fordert zu einer sehr frühzeitigen Befassung des Verantwortlichen mit datenschutzrechtlichen Vorgaben bereits bei der Planung von Verarbeitungen auf.

Grundsätze zur Verarbeitung personenbezogener Daten

In Art. 5 DS-GVO werden wesentliche Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten formuliert: Die Verarbeitung muss rechtmäßig, nach Treu und Glauben, nachvollziehbar, zweckgebunden, auf das notwendige Maß beschränkt, auf der Basis richtiger Daten, und die Integrität und Vertraulichkeit wahrend stattfinden. Zusätzlich dürfen personenbezogene Daten in der Regel nur solange in einer Form gespeichert werden, die eine Identifizierung der betroffenen Personen erlaubt, wie dies erforderlich ist. Die Einhaltung der Grundsätze muss nachweisbar sein („Rechenschaftspflicht“).