Google gibt IP-Adressen von Suchanfragen heraus

Google soll wohl US-Behörden umfangreich bei der Suche nach Verdächtigen unterstützen

US-Behörden greifen scheinbar öfters auf gespeicherte Verbindungs- und Standortdaten der Suchmaschine Google zurück.
Der US-Journalist Robert Snell veröffentlichte Gerichtsdokumente zum Verfahren gegen den Sänger R. Kelly auf Twitter.
Aus diesen Dokumenten geht hervor, dass die Behörden mit Hilfe von Google ermitteln konnten, dass ein Vertrauter R. Kellys das Fahrzeug eines Zeugen angezündet haben soll. R. Kelly steht im Verdacht, Minderjährige sexuell missbraucht zu haben.

Laut Dokument wurden die IP-Adressen von Nutzern abgefragt, welche innerhalb einer bestimmten Zeit nach einer bestimmten Adresse in Florida gegoogelt haben sollen. Über die Verbindungsdaten war es den Behörden möglich einen Telefonanschluss zu ermitteln, der sie zu Michael W. führte, einem Verwandten von R. Kellys früherer Pressesprecherin Kash Jones. Eine zusätzliche Abfrage des Providers mache deutlich, dass Michael W. am Tag zuvor zum besagten Tatort gereist war.

Dieser spezielle Fall macht deutlich, dass es einen zunehmenden Trend von Datenabfragen an den Konzern gibt. Ermittler greifen hierbei die Daten einer riesigen Nutzergruppe anstatt von einzelnen Verdächtigen ab. Albert Fox Cohn vom Surveillance Technology Oversight Project (Stop) hält dieses Vorgehen für „wahrscheinlich verfassungswidrig“ . In der Verfassung sollen US-Bürger nämlich vor willkürlichen Durchsuchungen der Polizei geschützt sein.

Geofence-Abfragen stark umstritten

Bereits seit längerem ist bekannt, dass Ermittler die Standortdaten von Google abfragen, welche zuvor über Android oder Google Maps generiert wurden. Diese Abfragen liefern Daten aller Nutzer, die sich zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort befunden haben. Hierbei kam es wohl schon zu unberechtigen Festnahmen. Laut interner Dokumente sollen selbst die Google-Entwickler frustriert darüber sein, dass ihr Unternehmen so viele Standortdaten sammelt, welche anschließend von den Behörden ausgewertet werden können.

Ein Google-Mitarbeiter soll erläutert haben, dass es drei verschiedene Einstellungen für die Speicherung solcher Daten gibt. Daraufhin beklagte sich ein weiterer Mitarbeiter: „Ich würde gerne wissen, welche dieser Optionen (einige? alle? keine?) bringt mich in diese Falsche-Festnahme-Lotterie? Und ich wünschte, das wäre auch Leuten klar, die keine Ahnung von Technik haben.“ Durch die undurchsichtige Sammlung von Standortdaten gab es in Europa bereits zahlreiche Datenschutzbeschwerden von Verbraucherschützern.

Standortermittlung bei Corona-Apps

Die US-Organisation Stop kritisierte zudem, dass Corona-Apps nur funktionieren, wenn die Ermittlung der Standortdaten aktiviert ist (Warum das so ist, erfahren Sie in unserem Beitrag).
„Obwohl unklar ist, ob Googles Software dabei hilft, die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen, wird immer offensichtlicher, dass sie die Privatsphäre der Nutzer untergräbt“ erklärte Fox Cohn.
Das sieht der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte Stefan Brink ähnlich: „Will man die Corona-Warn-App nutzen, muss man das ganze Bündel an Ortungssignalen aktivieren und liefert Google damit permanent seinen genauen Aufenthaltsort. Die Datensammelwut von Konzernen in Kombination mit einer App, zu deren Nutzung die Bürgerinnen und Bürger von ihrer Regierung zum Zweck des Gesundheitsschutzes aufgerufen werden, durch die aber umso mehr Daten an den Konzern gesendet werden, ist nicht tragbar.“